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   BSG, 23.06.2017 - B 13 R 127/17 B   

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BSG, 23.06.2017 - B 13 R 127/17 B (https://dejure.org/2017,28887)
BSG, Entscheidung vom 23.06.2017 - B 13 R 127/17 B (https://dejure.org/2017,28887)
BSG, Entscheidung vom 23. Juni 2017 - B 13 R 127/17 B (https://dejure.org/2017,28887)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge; Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht; Aufrechterhalten eines Beweisantrages; Anwaltlich vertretener Beteiligter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge; Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht; Aufrechterhalten eines Beweisantrages; Anwaltlich vertretener Beteiligter

  • rechtsportal.de

    Rente wegen Erwerbsminderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 23.06.2017 - B 13 R 127/17 B
    Wird - wie vorliegend - ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht (§ 103 SGG) gerügt, muss die Beschwerdebegründung hierzu folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen und zur weiteren Sachaufklärung drängen müssen, (3) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (4) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf einer angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme von seinem Standpunkt aus zu einem anderen, der Beschwerdeführerin günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (zum Ganzen s BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5; BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 18 RdNr 8).
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B

    Aufrechterhaltung des Beweisantrags

    Auszug aus BSG, 23.06.2017 - B 13 R 127/17 B
    Zu beachten ist dabei, dass ein - wie hier - in der Berufungsinstanz durch einen Rechtsanwalt vertretener Beteiligter nur dann mit der Rüge des Übergehens eines Beweisantrags gehört werden kann, wenn er diesen bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung durch entsprechenden Hinweis zu Protokoll aufrechterhalten hat oder das Gericht den Beweisantrag in seinem Urteil wiedergibt (stRspr, vgl BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 11 mwN).
  • BSG, 14.04.2009 - B 5 R 206/08 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Auszug aus BSG, 23.06.2017 - B 13 R 127/17 B
    Wird - wie vorliegend - ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht (§ 103 SGG) gerügt, muss die Beschwerdebegründung hierzu folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen und zur weiteren Sachaufklärung drängen müssen, (3) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (4) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf einer angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme von seinem Standpunkt aus zu einem anderen, der Beschwerdeführerin günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (zum Ganzen s BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5; BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 18 RdNr 8).
  • BSG, 24.05.1993 - 9 BV 26/93

    Beweisantritt - Beweisantrag - Abgrenzung

    Auszug aus BSG, 23.06.2017 - B 13 R 127/17 B
    Nach Sinn und Zweck des § 160 Abs. 2 Nr. 3 letzter Teils SGG soll die Übergehung von Beweisanträgen die Revisionsinstanz nur dann eröffnen, wenn das Tatsachengericht vor seiner Entscheidung durch den Beweisantrag ausdrücklich darauf hingewiesen worden ist, dass der Beteiligte die Sachaufklärungspflicht des Gerichts nicht als erfüllt ansieht (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 9 S 21; Nr. 31 S 52).
  • BSG, 06.06.2001 - B 2 U 117/01 B

    Übergehung von Beweisanträgen im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 23.06.2017 - B 13 R 127/17 B
    Will ein Beteiligter schriftsätzlich gestellte Beweisanträge aufrechterhalten oder neue Beweisanträge stellen, muss er dies dem Berufungsgericht im Rahmen der Anhörung nach § 153 Abs. 4 S 2 SGG ausdrücklich mitteilen (vgl Senatsbeschluss vom 28.11.2016 - B 13 R 293/16 B - Juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 6.6.2001 - B 2 U 117/01 B - Juris RdNr 2).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.03.2017 - L 9 R 4793/16
    Auszug aus BSG, 23.06.2017 - B 13 R 127/17 B
    LSG Baden-Württemberg 14.03.2017 - L 9 R 4793/16.
  • BSG, 28.11.2016 - B 13 R 293/16 B
    Auszug aus BSG, 23.06.2017 - B 13 R 127/17 B
    Will ein Beteiligter schriftsätzlich gestellte Beweisanträge aufrechterhalten oder neue Beweisanträge stellen, muss er dies dem Berufungsgericht im Rahmen der Anhörung nach § 153 Abs. 4 S 2 SGG ausdrücklich mitteilen (vgl Senatsbeschluss vom 28.11.2016 - B 13 R 293/16 B - Juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 6.6.2001 - B 2 U 117/01 B - Juris RdNr 2).
  • BSG, 29.06.2021 - B 4 AS 96/21 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Zurückweisung einer

    Dass der Kläger in seinem Schriftsatz vom 2.10.2020 ordnungsgemäße Beweisanträge gestellt oder aufrechterhalten hätte (vgl zu dieser Notwendigkeit etwa BSG vom 23.6.2017 - B 13 R 127/17 B - juris RdNr 5 mwN) , lässt sich der Beschwerdebegründung, die lediglich wiederholt von "Beweisangeboten" spricht, nicht entnehmen.
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